F18: Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel

Flüchtige Lösungsmittel begegnen uns in zahlreichen Produkten des Alltags und des Arbeitslebens. Sie können beispielsweise in Klebstoffen und Lacken enthalten sein. Werden ihre Dämpfe gezielt eingeatmet, können sie einen Rauschzustand hervorrufen und die Wahrnehmung, das Bewusstsein sowie das Verhalten verändern. Bei wiederholtem Konsum sind darüber hinaus gesundheitliche Schäden und eine Abhängigkeit möglich. Unter dem Code F18 im ICD-10 werden daraus entstehende psychische und Verhaltensstörungen zusammengefasst. Die aktuelle ICD-10-GM 2026 bezeichnet F18 offiziell als „Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel“.

Was sind flüchtige Lösungsmittel?

Als flüchtig werden diese Substanzen bezeichnet, weil sie bei Raumtemperatur schnell verdunsten und dadurch als Dämpfe eingeatmet werden können. Lösungsmittel finden sich unter anderem in bestimmten Klebstoffen, Lacken und vergleichbaren Produkten. Im Zusammenhang mit einem missbräuchlichen Konsum werden die Dämpfe beispielsweise bewusst eingeatmet oder „geschnüffelt“. Die Aufnahme erfolgt fast ausschließlich über die Atemwege. Von dort gelangen die Stoffe schnell in den Körper und können das zentrale Nervensystem beeinflussen.

Lösungsmittel einatmen – Welche Symptome können entstehen?

Eine akute Intoxikation durch flüchtige Lösungsmittel und Substanzen kann sich durch Veränderungen von Bewusstsein, Wahrnehmung, Stimmung und Verhalten bemerkbar machen. Möglich ist beispielsweise ein Gefühl von Entspannung oder Euphorie, aber auch Schwindel, Zittern und Schwierigkeiten beim sicheren Stehen und Gehen.

Entscheidend für die Gefährlichkeit dieses Rausches sind unter anderem die verwendete Substanz, die aufgenommene Menge und die individuellen Voraussetzungen des Konsumenten. Da Substanzen wie Lösungsmittel nicht zum Einatmen gedacht sind, können Symptome teilweise sehr schwer ausfallen.

Wann wird der Konsum zur Abhängigkeit?

Nicht jeder einmalige Konsum bedeutet automatisch eine Abhängigkeit. F18 im ICD-10 unterscheidet deshalb beispielsweise zwischen einer akuten Intoxikation, schädlichem Gebrauch und einem Abhängigkeitssyndrom. Von schädlichem Gebrauch wird gesprochen, wenn der Konsum bereits zu einer Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit geführt hat. Wenn Betroffene Lösungsmittel wiederholt einatmen und dadurch Symptome von gesundheitlicher Beeinträchtigung auftreten, sollte der Konsum medizinisch abgeklärt werden.

Bei einer Abhängigkeit rückt der Konsum in den Mittelpunkt des Lebens. Typisch können sein:

  • der starke Wunsch nach der Substanz
  • Schwierigkeiten bei der Kontrolle des Konsums
  • Toleranzentwicklung
  • Entzugserscheinungen
  • Vernachlässigung anderer Lebensbereiche

Psychische Folgen des Lösungsmittelkonsums

Die möglichen Folgen beschränken sich nicht auf den akuten Rausch. Da flüchtige Lösungsmittel beim Einatmen unterschiedlichste Symptome hervorrufen können, lassen sich die gesundheitlichen Folgen nicht auf den akuten Rausch beschränken.

Das ICD-10-System berücksichtigt unterschiedliche psychische Störungen, die mit dem Konsum flüchtiger Lösungsmittel und anderer flüchtiger Substanzen verbunden sein können.

Dazu gehören unter anderem psychotische Störungen. Dabei können beispielsweise Wahrnehmungsstörungen auftreten oder Schwierigkeiten entstehen, die Realität richtig einzuschätzen. Auch Gedächtnisstörungen sind möglich. Darüber hinaus können bestimmte Beschwerden länger fortbestehen oder erst auftreten, nachdem die Substanz bereits aus dem Körper ausgeschieden wurde.

Wie werden Störungen durch flüchtige Lösungsmittel behandelt?

Die Behandlung richtet sich danach, welche gesundheitlichen Folgen vorliegen und wie ausgeprägt der Konsum beziehungsweise eine bestehende Abhängigkeit ist. Zunächst muss daher geklärt werden, welche Substanzen konsumiert wurden, wie häufig dies geschieht und welche körperlichen und psychischen Beschwerden bestehen.

Bei einer Abhängigkeit geht es nicht allein darum, den Konsum zu beenden. Ebenso wichtig ist es, die Hintergründe der Suchterkrankung zu verstehen, mögliche psychische Begleiterkrankungen zu erkennen und Strategien für ein dauerhaft abstinentes Leben zu entwickeln. Bei ausgeprägten psychischen Beschwerden oder einer Abhängigkeit kann eine fachärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Behandlung erforderlich sein. Ebenso sind etwaige bereits eingetretene körperliche Folgeschäden zu behandeln.

Die My Way® Psychiatrische Klinik bietet Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen eine individuell abgestimmte Behandlung. Dabei können sowohl die Suchterkrankung selbst als auch gleichzeitig bestehende psychische Belastungen unter konsiliarischer Einbeziehung der körperlichen Fachgebiete berücksichtigt werden.

Welche Unterteilungen gibt es bei F18?

Man unterscheidet bei psychischen und Verhaltensstörungen durch flüchtige Substanzen folgende Unterkategorien.

  • F18.0 Akute Intoxikation
  • F18.1 Schädlicher Gebrauch
  • F18.2 Abhängigkeitssyndrom
  • F18.3 Entzugssyndrom
  • F18.4 Entzugssyndrom mit Delir
  • F18.5 Psychotische Störung
  • F18.6 Amnestisches Syndrom
  • F18.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
  • F18.8 Sonstige psychische und Verhaltensstörungen
  • F18.9 Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung